Gebühren und Kosten
Nachfolgend sind die Kosten beispielhaft zusammengestellt:
1) Zulassungsgebühr: Die Zulassungsgebühr beträgt 500 € ist wird bei Anmeldung zum Examen fällig (§ 14a WPO, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der GebO WPK).
2) Prüfungsgebühr: Die Prüfungsgebühr ist klausurbezogen. Sie beträgt 500 € je Klausur.
In den drei Prüfungsgebieten mit zwei Aufsichtsarbeiten ist demnach eine Prüfungsgebühr von 1.000 € zu zahlen im Fach „Wirtschaftsrecht“ mit nur einer Klausur sind es 500 € (§ 14a WPO, § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 GebO WPK). Die Gebühr ist mit der Anmeldung zu einer Modulprüfung fällig. Für die Überweisung teilt die Wirtschaftsprüferkammer eine Kontoverbindung und den Buchungsvermerk mit. Vorher muss sie nicht überwiesen werden. Mit dem Zulassungsantrag muss zusätzlich auch die Anmeldung zu mindestens einer Modulprüfung erfolgen.
Denk dran – mit einem einschlägigen Studium kannst dir gegebenenfalls Prüfungen anrechnen lassen. Du musst also weniger Prüfungen ablegen und auch weniger bezahlen.
Für die Examensvorbereitung in Form von Lehrgängen, Übungsmaterialien und Lehrbücher kommen weitere Kosten hinzu. Die Kosten für die Kurse zur Vorbereitung auf die Wirtschaftsprüferprüfung hängen dabei grundsätzlich davon ab, welche Kurse du buchst. Welche Kursarten es gibt, kannst du hier nochmal nachschauen.
| Klausur-Intensivtraining | circa 1.000 € |
| Komplettkurse | ab 7.000 € |
| Mündliche Prüfungsvorbereitung | ab 500 € |