Wirtschaftsprüferexamen: Prüfung
Die Prüfung wird abgelegt bei der „Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der Wirtschaftsprüferkammer“ (Prüfungsstelle) abgelegt. Die Prüfungsstelle ist eine selbstständige Verwaltungseinheit bei der Wirtschaftsprüferkammer. Die Prüfungsstelle unterstützt die Aufgabenkommission, die Prüfungskommission und die Widerspruchskommission (Gremien). Nachlesen kannst du das alles in § 5 WiPrO (Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer).
Die Prüfung gliedert sich in eine schriftliche und eine mündliche Prüfung.
Das WP-Examen besteht aus den vier Prüfungsgebieten
- Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht
(Rechnungslegung, Prüfung, Grundzüge und Prüfung der Informationstechnologie, Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen, Berufsrecht) - Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre
(Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Grundkenntnisse anwendungsorientierter Mathematik und Statistik) - Wirtschaftsrecht
(Grundzüge des bürgerlichen Rechts, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Umwandlungsrecht, Grundzüge des Insolvenzrechts, Grundzüge des Europarechts) - Steuerrecht
(Abgabenordnung und Nebengesetze, Finanzgerichtsordnung, Recht der Steuerarten, Grundzüge des internationalen Steuerrechts)
und wird zweimal pro Jahr durchgeführt.
Diejenigen, die schon die Prüfung zum Steuerberater erfolgreich abgeschlossen haben (85% der angehenden Wirschaftsprüfer), müssen die Klausuren im Bereich Steuerrecht nicht schreiben und ersparen sich somit zwei Prüfungen. Wer zudem ein Masterstudium nach § 8a oder §13b der Wirtschaftsprüferordnung erfolgreich absolviert hat, kann sich weitere Klausuren anrechnen lassen und den Lernaufwand weiter reduzieren.