Fachwirt Wirtschaftsprüfung (WPK) - Zulassungsvoraussetzungen

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Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit kaufmännischem, verwaltendem oder informationstechnologischem Bezug und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens dreijährige Berufspraxis,
  2. eine abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern und eine auf das Studium folgende mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.

Die Berufspraxis muss bei einer Stelle nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 WPO erworben werden. Abweichend ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

(entnommen aus Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum Fachwirt Wirtschaftsprüfung (WPK)/zur Fachwirtin Wirtschaftsprüfung (WPK))

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